Was der neue Widerrufsbutton bedeutet

Seit dem 19. Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Regelung für viele online abgeschlossene Verträge. Der sogenannte Widerrufsbutton soll Verbraucher:innen ermöglichen, Verträge einfacher online zu widerrufen. Auch Organisationen der Jugendarbeit, Bildungsstätten, Vereine und Gruppenhäuser sollten sich mit der neuen Regelung beschäftigen. Ob sie für die eigenen Angebote relevant ist, hängt von den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

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Blick über die Schulter eines Mannes am Schreibtisch. Vor ihm steht ein geöffneter Laptop. Darauf zu sehen ist ein großer blauer Button, auf dem steht "Widerrufsbutton".

1. Was ist der Widerrufsbutton?

Der Begriff Widerrufsbutton meint eine digitale Funktion auf einer Website, in einer App oder einer anderen Online-Benutzeroberfläche, über die Verbraucher:innen einen Vertrag widerrufen können. In der öffentlichen Diskussion hat es sich als Widerrufsbutton durchgesetzt. Im Gesetz selbst ist von einer Widerrufsfunktion die Rede. 

Die Funktion muss gut sichtbar, leicht zugänglich und einfach nutzbar sein.

Bisher war ein Widerruf oft schwieriger. Wer einen Vertrag rückgängig machen wollte, musste häufig nach Kontaktformularen suchen, E-Mails schreiben oder sich durch verschiedene Unterseiten klicken.

Seit dem 19. Juni 2026 hat sich das geändert. Damit trat in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die dazu verpflichtet, eine einfache und digitale Widerrufsfunktion bereitzustellen. Ziel ist es, den Widerruf eines Vertrags genauso einfach zu machen wie dessen Abschluss.

Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die gesetzliche Neuregelung zum Widerrufsbutton. Ob für deine Website oder deine Online-Angebote eine Widerrufsfunktion erforderlich ist, musst du anhand deiner konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen selbst prüfen oder rechtlich prüfen lassen.

Ergibt sich daraus technischer Anpassungsbedarf in deinen genutzten Noahworks-Funktionen, unterstützen wir dich bei der Umsetzung.

2. Warum wurde der Widerrufsbutton eingeführt?

Grundlage der neuen Regelung ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673. 

Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, Verbraucherrechte im digitalen Raum zu stärken. Verträge lassen sich oft mit wenigen Klicks online abschließen. Der Widerruf soll auf vergleichbare Weise möglich sein.

Die neue Widerrufsfunktion ergänzt dabei die bereits bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Regelung schafft also kein neues Widerrufsrecht, sondern vereinfacht dessen Ausübung.

3. Widerrufsbutton und Kündigungsbutton: Wo liegt der Unterschied?

Mit dem Kündigungsbutton lassen sich laufende Verträge oder Abonnements beenden. Er kommt beispielsweise bei Mitgliedschaften, Streaming-Diensten oder anderen Dauerschuldverhältnissen zum Einsatz.

Kurz gesagt:

Der Kündigungsbutton beendet laufende Vertragsverhältnisse.

Der Widerrufsbutton richtet sich dagegen an Verbraucher:innen, die einen Vertrag erst kürzlich abgeschlossen haben und ihr gesetzliches Widerrufsrecht nutzen möchten.

Kurz gesagt:

Der Widerrufsbutton dient dazu, einen kürzlich abgeschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen.

Damit soll der Widerruf künftig genauso einfach möglich sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.

4. Wie funktioniert die Widerrufsfunktion?

Die genaue technische Umsetzung kann unterschiedlich aussehen.

Die Widerrufsfunktion soll es Verbraucher:innen ermöglichen, ihren Widerruf einfach und direkt online zu erklären. Nach dem Absenden muss eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs bereitgestellt werden.

Dadurch soll ein Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen einfacher widerrufen werden können als bisher.

5. Wann wird ein Widerrufsbutton benötigt?

Die Widerrufsfunktion ist für Online-Verträge vorgesehen, bei denen Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Ob das auf ein konkretes Angebot zutrifft, hängt von den jeweiligen Vertragsarten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend sind die jeweiligen Vertragsarten und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Ob für deine Website oder deine Angebote eine Widerrufsfunktion erforderlich ist, muss anhand deiner konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.

Ergibt sich daraus technischer Anpassungsbedarf in deinen genutzten Noahworks-Funktionen, unterstützen wir gerne bei der Umsetzung.

6. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland die Pflicht zur Bereitstellung einer Widerrufsfunktion für viele online abgeschlossene B2C-Verträge.
  • Umgangssprachlich wird häufig vom Widerrufsbutton gesprochen.
  • Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673.
  • Die Regelung betrifft vor allem Fernabsatzverträge, die über Websites, Apps oder andere Online-Benutzeroberflächen abgeschlossen werden.
  • Die Widerrufsfunktion ergänzt bestehende Widerrufsrechte und schafft kein neues Widerrufsrecht.
  • Der Widerrufsbutton ist nicht mit dem Kündigungsbutton zu verwechseln.
  • Ob die Regelung für ein Angebot relevant ist, hängt davon ab, ob Verbraucher:innen online einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen können, für den ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Unsere Quellen

  • Verbraucherzentrale (2026, 27. März). Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen. Verbraucherzentrale. URL 
  • Tagesschau (2026, 19. Juni). Neues Gesetz für Onlinehandel. Zwei Klicks für den Widerruf. Tagesschau. URL
  • IHK Frankfurt am Main (2026). Widerrufsbutton. IHK Frankfurt am Main. URL
  • IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (2026). Widerrufsbutton kommt ab Juni 2026. IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim. URL
  • Händlerbund (2026). Widerrufsbutton-Pflicht » Jetzt in deiner Mitgliedschaft inklusive. Händlerbund. URL
  • Suske, S. & Siebert, S. (2026, 22. Juni). Widerrufsbutton. Das müssen Online-Shops und Unternehmen zur Widerrufsbutton-Pflicht wissen. eRecht24. URL
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