E-Rechnungen ab 2027 in Noahworks richtig umsetzen

Die E-Rechnungspflicht erreicht 2027 die nächste Stufe und es gelten neue Vorgaben zur E-Rechnung. Erfahre, wer betroffen ist und welche Fristen gelten. Außerdem findest du unsere Anleitung für die Erstellung von E-Rechnungen in Noahworks.

Portraitbild der/des Autor/in Clara Luber
Person sitzt am Schreibtisch. Vor ihr liegt ein Taschenrechner, dahinter steht ein Bildschirm mit geöffneter Entitäten-Einstellung von Noahworks.

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  1. Was war nochmal eine E-Rechnung?
  2. Was ändert sich ab 2027?
  3. Was bedeutet das für Noahworks-Nutzer:innen?
  4. E-Rechnungen in Noahworks erstellen

Was war nochmal eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung im PDF-Format. Sie enthält strukturierte und maschinenlesbare Rechnungsdaten. Programme können diese Daten direkt auslesen und weiterverarbeiten. Ein einfaches PDF erfüllt diese Anforderungen nicht.

Zu den gängigen Formaten gehören ZUGFeRD und XRechnung. Beide Formate können die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen. Bei Noahworks wird ZUGFeRD verwendet.

Hinweis zur Einordnung

Wir möchten mit diesem Beitrag auf die Änderungen ab 2027 aufmerksam machen. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Prüfe deshalb bitte, welche Regelungen für dich und deine Organisation konkret gelten. Für die technische Umsetzung in Noahworks haben wir bereits eine ausführliche Anleitung erstellt.

Was ändert sich ab 2027?

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt bereits schrittweise.

  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab dem 1. Januar 2027 folgt die nächste Stufe.

Betroffen sind Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr. Für die Pflicht ab 2027 ist damit der Umsatz von 2026 entscheidend. Diese Unternehmen müssen betroffene inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen reichen dafür nicht mehr aus.

Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz erhalten noch ein weiteres Übergangsjahr. Für sie endet die Übergangsfrist grundsätzlich mit dem 31. Dezember 2027. Ab 2028 greift die Ausstellungspflicht unabhängig von dieser Umsatzgrenze (Ausnahmen können bestehen).

Was bedeutet das für Noahworks-Nutzer:innen?

Wer 2026 über 800.000 € Gesamtumsatz erzielt, sollte seine Rechnungsprozesse jetzt prüfen. Relevant sind dabei insbesondere Rechnungen an andere inländische Unternehmen.

Auch Vereine und Verbände sollten ihren unternehmerischen Bereich genauer betrachten. Welche konkreten Umsätze betroffen sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Noahworks unterstützt bereits die Erstellung von E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format. 

Die erzeugte PDF enthält zusätzlich strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format. Dieses XML-Format ist maschinenlesbar und kann automatisiert von Buchhaltungsprogrammen gelesen und verarbeitet werden.

E-Rechnungen in Noahworks erstellen

In Noahworks bleibt der grundlegende Ablauf der Rechnungserstellung weitestgehend erhalten. Bevor E-Rechnungen erstellt werden können, sind ein paar zusätzliche Angaben erforderlich. Du speicherst sie in einer Entität, und die Rechnungen, die auf dieser Entität basieren, verwenden die gespeicherten Daten.

Unser Hilfe-Center enthält die komplette Anleitung. Dort erklären wir die Einrichtung und Erstellung Schritt für Schritt, inklusive Videotutorial.

Unsere Quellen

  • Beschaffungsamt des BMI (2026). E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B). Beschaffungsamt des BMI. URL
  • Beschaffungsamt des BMI (2026). Was ist eine E‑Rechnung? Beschaffungsamt des BMI. URL
  • IHK Region Stuttgart (2026, 1. Juli). Obligatorische E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze. IHK Region Stuttgart. URL
  • IHK München und Oberbayern (2026). Elektronische Rechnungen (E-Rechnung). IHK München und Oberbayern. URL
  • Bundesverband der Deutschen Industrie (2026, 6. Juli). Probleme mit der E-Rechnung trotz Ausstellungspflicht ab dem 1. Januar 2027. BDI. URL
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